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| Streit ums Bauloch für das neue Mariinski-Theater. Foto: fontanka.ru | |
Dienstag, 17.06.2008
Bauloch für Mariinski-2 in den falschen Händen?
St. Petersburg. Um den Bau der zweiten Bühne für das Mariinski-Theater gibt es mal wieder Ärger. Der staatliche Auftraggeber will mit den Tiefbauarbeiten eine andere Firma betrauen. Es herrscht einige Verwirrung.
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Die „Nordwest-Baudirektion“ hatte mit den Arbeiten am Bauloch hinter der alten Bühne das Unternehmen „Geokonstrukzija-Fundamentprojekt“ betraut. Jetzt, wo die Arbeiten schon weit fortgeschritten sind, kommt der Auftraggeber zum Schluss, die Technologie sei „gefährlich für die umgebende Bebauung“.
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Nun soll ein „alternativer Entwurf“ zum Tragen kommen, den die Firma „Konstruktionsbüro für Hoch- und Tiefbau“ ausführen soll. Nach dem einseitigen vorzeitigen Vertragsausstieg hatte die sich als einzige um die Fortführung des Vorhabens beworben. Damit soll laut Baudirektion die Einhaltung der Fristen abgesichert werden, die die völlige Fertigstellung von „Mariinski-2“ am Krjukow-Kanal für 2010 vorsehen.
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Nur ein Vorwand für Fristverschiebung?
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Eine Expertengruppe, der u. a. Vizegouverneur Alexander Wachmistrow und Metrobau-Chef Wadim Alexandrow angehörten, beruft sich auf „eklatante Mängel bei den technologischen Lösungen“. Andererseits soll die Alternativvariante auf den bereits ausgeführten Arbeiten basieren – es wird also nicht wieder zugeschüttet und von vorn angefangen.
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Beim bisherigen Tiefbauer „Geokonstrukzija“ herrscht Verwirrung und Unmut. Direktor Alexej Schaschkin sagte gegenüber der Internetzeitung Fontanka.ru, er wisse nichts von alternativen Plänen und wundere sich sehr, denn er kenne keine andere Technologie, die bei diesem Bau anwendbar wäre.
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„Mir scheint, die Baudirektion sucht nur nach einem Grund, um eine Verzögerung der Fertigstellung rechtfertigen zu können“, so Schaschkin. Überhaupt wüsste er nichts von nicht eingehaltenen Fristen – „wir wurden für die ausgeführten Arbeiten bezahlt, was ja wohl heißt, dass alles in Ordnung war“. Gegen die einseitige Vertragsaufkündigung will das Unternehmen in die gerichtliche Berufung gehen.
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