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| Die Eisbahn auf dem Schlossplatz soll verschwinden. Foto: newsru.com | |
Mittwoch, 06.02.2008
Gerichtsbeschluss: Die Eisbahn muss weg!
St. Petersburg. Um die von Beginn an umstrittene Eisbahn auf dem Schlossplatz fiel nun ein Urteil: Das Gericht des Zentralen Stadtbezirks ordnet an, das rutschige Vergnügen vom Hauptplatz der Stadt zu entfernen.
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Den Denkmalschützern war die 5.000 m² große und täglich von bis zu 1.500 Schlittschuhläufern besuchte Bahn rund um die Alexandersäule von Anfang an ein Dorn im Auge. Die Klage berief sich darauf, dass die Bahn den Zugang zu einem Denkmal von landesweiter Bedeutung versperre und damit ein Bürgerrecht verletze.
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Das Kujbyschewer Bezirksgericht von St. Petersburg gab der Klage am Montag statt und wies die Beklagten (die Petersburger und die föderale Denkmalschutzbehörde) an, „die Mängel zu beseitigen“. Im Klartext: Die bei den Petersburgern beliebte Eisbahn soll vorzeitig verschwinden.
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Kein Zugang zum Engel auf der Alexandersäule
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Die Verhandlung am Montag dauerte sieben Stunden und brachte den ganzen Tagesablauf im Gericht durcheinander, weil andere anberaumte Prozesse nicht stattfinden konnten. Zwischen Klägern und Beklagten entwickelte sich zuweilen ein komisch anmutender Dialog.
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Als es um die Frage ging, ob ausnahmslos alle Elemente der Säule zugänglich sein müssten, wollte der Jurist der Denkmalschutzbehörde wissen, wie es dann um den Engel bestellt sei. (Zur Erklärung: Der bronzene Engel mit dem Kreuz in den Händen und den Gesichtszügen von Zar Alexander I. schwebt in 47,5 Meter Höhe und bildet den krönenden Abschluss des monumentalen Standbilds.)
Laut Gesetz muss er natürlich auch zugänglich sein, worauf die Vertreter der Denkmalschutzbehörde feierlich versprachen, dieses Problem der Stadtverwaltung vorzulegen. Im Saal wurde laut gelacht.
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Angeklagte bemängeln Fehler beim Prozessablauf
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Aber Spaß beiseite: Die föderale Denkmalschutzbehörde will in die Berufung gehen, zuerst vor das Stadtgericht von St. Petersburg, wenn nötig auch vor höhere Instanzen. Das Gericht habe sich ihre Argumente nicht ausreichend angehört, zudem hätte sie keine Einsicht in das Protokoll der vorhergehenden Sitzung gehabt. Außerdem verletze die Eisbahn keineswegs föderale Gesetze.
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Das Petersburger Denkmalschutzamt ist da zurückhaltender. Man wolle erst einmal den Gerichtsbeschluss gründlich studieren, bevor man in die Berufung gehe. Die Chefin der Behörde, Vera Dementjewa, verhehlte zugleich nicht ihre Freude darüber, dass Probleme dieser Art, die im mit historischen Plätzen reich gesegneten Petersburg an allen Ecken und Enden auftauchen, endlich Gegenstand gerichtlicher Untersuchungen geworden sind.
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