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| Silvesterfeuerwerke gibt es in diesem Jahr nur für den öffentlichen Gebrauch. (Foto: Brammerloh/.rufo) | |
Donnerstag, 10.12.2009
Petersburg grenzt Silvesterfeuerwerke stark ein
St. Petersburg. Nach der Tragödie in Perm greift die Petersburger Stadtregierung zu rigiden Sicherheitsmaßnahmen. Feuerwerke in Gebäuden sind grundsätzlich verboten. Wer draußen böllern möchte, braucht eine Sondergenehmigung.
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Seit Mittwoch läuft in der Stadt die Überprüfung von Nachtclubs, Diskotheken und Restaurants. Im Laufe einer Woche sollen 362 Vergnügungsstätten auf ihre Brandsicherheit untersucht. Wo es Mängel gibt, soll hart durchgegriffen werden, bis hin zur Schließung.
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Ein Vertreter der Katastrophenschutzbehörde von St. Petersburg sagte am Donnerstag gegenüber der Zeitung „Kommersant“, die Kontrollen unterlägen strenger Geheimhaltung. Selbst die Brigaden, die die Überprüfungen vornehmen, würden vorher nicht erfahren, welches Objekt sie kontrollieren sollen.
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Damit soll sichergestellt werden, dass keine Informationen durchsickern und die Clubs keine Möglichkeit haben, sich auf den Besuch des Katastrophenschutzes einzustellen und eventuelle krasse Mängel zu kaschieren.
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Gegen die Knallerei Die allseits beliebte Silvesterknallerei, die in Russland gern schon Wochen vor Neujahr einsetzt, wird in diesem Jahr sehr stark eingeschränkt. Nachdem letzte Woche in Perm 136 Menschen bei einem durch ein Feuerwerk ausgelösten Brand in einem Nachtclub starben, ergreifen die russischen Städte Maßnahmen, damit sich solche Tragödien nicht wiederholen.
St. Petersburg ist da keine Ausnahme. Am Donnerstag unterschrieb Gouverneurin Valentina Matwijenko eine Weisung, die das Abfackeln von Feuerwerken in geschlossenen Räumen grundsätzlich verbietet. Betroffen ist aber auch die Privatböllerei im Hof oder auf der Straße – nur wer eine Sondergenehmigung einholt, kann sich am Silvesterabend dieses Vergnügen erlauben.
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Nicht betroffen sind die zentral veranstalteten Feuerwerke im Rahmen der Silvesterfeierlichkeiten, die in den Stadtteilen organisiert werden. Alle anderen Liebhaber der Knallerei müssen sich in der Nacht auf den 1. Januar auf einen Besuch von Milizionären und Mitarbeitern des Katastrophenschutzes einstellen.
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Im Gespräch sind außerdem Freiwilligen-Brigaden, die Höfe und Straßen abgehen und für die Einhaltung der Weisung sorgen sollen. Bisher ist nicht klar, mit welchen Strafmaßnahmen die unerlaubte Böllerei geahndet werden soll.
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