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| Solange die Gerichte schweigen, bleibt den Angehörigen der Opfer nur die Trauer. Foto: stopit-narod.ru | |
Donnerstag, 19.10.2006
Rassismus: Wieder Freispruch durch Geschworene
St. Petersburg. Schon zum dritten Mal entschied ein Geschworenengericht im Falle eines eindeutig rassistisch motivierten Mordes auf Freispruch der Angeklagten. Eine Messerstecherei mit Todesfolge bleibt ungesühnt.
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Am 13. Oktober 2004 überfielen 14 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in St. Petersburg einen vietnamesischen Studenten und fügten ihm 37 Messerstiche zu. Wu An Tuan, der im ersten Jahr an der Medizinischen Akademie studierte, war dabei ein „zufälliges“ Opfer.
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Die „Glatzen“ hatten es auf einen aserbaidschanischen Melonenhändler abgesehen, änderten ihre „Pläne“ jedoch, als sie den Vietnamesen erblickten. Nach dem Überfall starb der junge Mann im Krankenhaus an seinen Verletzungen.
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Geschworene ignorieren den Rassenhass
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Den Geschworenen reichten die Beweise jedoch nicht aus, so dass sie am Dienstag alle Jugendlichen von der Anklage auf Mord freisprachen. Acht von ihnen wurden auch von allen restlichen Beschuldigungen freigesprochen.
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Sechs müssen sich nun für andere Delikte wie Körperverletzung und Rowdytum verantworten. Der Tatbestand von Rassenhass bleibt völlig außen vor. Damit ignorieren Geschworenengerichte allein in Petersburg zum dritten Mal rassistisch motivierte Taten, die mit dem Tod der Opfer endeten.
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Ein Spiegel des Zustands der russischen Gesellschaft
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Das Institut der Geschworenengerichte in Russland ist noch ganz jung; es kam erst mit den liberalen Reformen nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion auf. Offensichtlich sind die „Leute von der Straße“, die diese Gerichte bilden, den Anforderungen nicht gewachsen.
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Die Geschworenen sind ein „hervorragender“ Spiegel der Gesellschaft, stammen sie doch mitten „aus der einfachen Masse“. Und eben diese Masse ist bis auf die Knochen infiziert von ausländerfeindlichen und rassistischen wie antisemitischen Ansichten.
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So traurig es ist, aber solange in der russischen Gesellschaft solche Meinungen überwiegen, dürfen solche Urteile wie das vom Dienstag nicht verwundern.
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(sb/.rufo)
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