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Dienstag, 05.04.2005
Starowoitowa-Mord: Kläger fordern lebenslänglich
St. Petersburg. Am Montag wurden vor dem Petersburger Stadtgericht die Plädoyers in Sachen Starowoitowa-Mord gehalten. Der Kläger fordert harte Strafen für alle Angeklagten. Die beiden Hauptfiguranten sollen lebenslänglich ins Gefängnis. Wer die Hintermänner sind, ist allerdings bis heute unklar.
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Die demokratische Duma-Abgeordnete Galina Starowoitowa war am 20. November 1998 im eigenen Treppenhaus am Gribojedow-Kanal erschossen worden. Ihr Assistent Ruslan Linkow kam mit schweren Verletzungen davon. Die Untersuchungen zogen sich in die Länge; erst im Oktober 2002 wurden die ersten Verdächtigten festgenommen.
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In Sachen Starowoitowa sitzen sechs Verdächtige auf der Anklagebank. Nur einer von ihnen hat seine Schuld (und auch das nur zum Teil) eingestanden. Es handelt sich dabei um Alexej Woronin, der auf dem Dachboden in Starowoitowas Haus Abhörgeräte angebracht hatte. Seine Aussagen hatten Ende 2002 dann auch zur Festnahme von weiteren fünf Tatverdächtigen geführt. Nach mehreren weiteren Personen wird bis heute gefahndet.
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Sie war leichter zu töten als zu kaufen
Die gestrige Verhandlung begann mit einer Art Diavortrag. Während ein Vertreter der Staatsanwaltschaft dem voll besetzten Saal den politischen Werdegang von Starowoitowa in Erinnerung rief, warf ein anderer mit einem Diaprojektor Bilder der demokratischen Politikerin an die Wand.
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Nach Meinung der Anklage sind die Motive für den Mord rein politischer Natur. Etwaige kommerzielle Hintergründe sind völlig ausgeschlossen, da Starowoitowa sich niemals im Business engagiert habe. „Man konnte sie leichter töten als kaufen“, zitierte er ihren Assistenten Ruslan Linkow. Von einer Millionen-Summe, die sie angeblich an jenem Tag aus Moskau mitgebracht habe, könne nicht die Rede sein.
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Nach Verlesung der Anklageschrift (diese Prozedur nahm sechseinhalb Stunden in Anspruch) forderte die Staatsanwaltschaft harte Strafen. Die beiden direkt an dem Mord Beteiligten sollen lebenslänglich ins Gefängnis, die anderen sollen zwölf bzw. 15 Jahre bekommen. Nur für Alexej Woronin werden mildernde Umstände angeführt, da er „aktiv zur Aufklärung des Mords beigetragen“ habe. Die wahren Hintermänner des Verbrechens bleiben bis auf weiteres unbestraft. (sb/.rufo)
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