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Ein umstrittenes Urteil - nicht nur im Namen, sondern auch im Sinne des Volkes? (foto: newsru.com)
Ein umstrittenes Urteil - nicht nur im Namen, sondern auch im Sinne des Volkes? (foto: newsru.com)
Freitag, 24.03.2006

Tödliche Hetze: Harte Kritik an Geschworenenurteil

St. Petersburg. Der mutmaßliche Mörder eines tadschikischen Mädchens ist unschuldig und alle anderen Verdächtigen sind nur Rowdys. Dieses Urteil eines Geschworenengerichts erregt die Petersburger Öffentlichkeit.

Bei dem Überfall einer Gruppe Jugendlicher auf einen tadschikischen Mann, seine neunjährige Tochter und seinen elfjährigen Neffen war im Februar 2004 in einem Hinterhof mitten im Stadtzentrum von St. Petersburg das Mädchen erstochen worden. Die beiden anderen Opfer trugen zum Teil schwere Verletzungen davon.

Das Verbrechen löste wegen seiner Grausamkeit und des offensichtlich rechtsradikalen Hintergrunds damals eine Welle der Empörung aus. Besonders erschreckend war das Alter des schon bald gefassten mutmaßlichen Mörders – er war zum Zeitpunkt der Tat gerade einmal 14 Jahre alt geworden.

Keine Skinheads, sondern nur Rowdys


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Am Dienstag Abend erging das Urteil eines Geschworenengerichts. Für viele überraschend entschieden neun der zwölf Laienrichter, es fehlten Beweise, den heute 16 Jahre alten Jungen als Mörder zu überführen. Was ihn und die restlichen sieben Angeklagten betreffe, so seien sie einfache Rowdys.

Der Tatbestand „Rowdytum“ kann nach dem russischen Strafrecht aber nicht durch den Zusatz „aus rassistischen Motiven“ verschärft werden. Das Strafmaß wird auf Basis der Jury-Entscheidung demnächst vom vorsitzenden Richter verkündet.

Die Argumente der Geschworenen für den Quasi-Freispruch lauten: Die Tatwaffe wurde bis heute nicht gefunden, ebenso wenig wie Blutspuren auf der Kleidung des Mordverdächtigen. Zudem sind drei Jugendliche, die die Gruppe damals im Jussupow-Garten zu der Tat angestiftet haben sollen, bis heute nicht gestellt. Für rassistische Beweggründe gäbe es keine Indizien.

Die Staatsanwaltschaft will in die Berufung


In der Anklageschrift war dagegen ganz deutlich von Rassenhass als Tatmotiv gesprochen wurde. Die Staatsanwältin Swetlana Jefimenko sagte gegenüber der Internetzeitung Fontanka.ru, ihre Behörde werde das Urteil anfechten. Sie ist der Meinung, alle Aussagen und Untersuchungen hätten die Schuld der Angeklagten eindeutig bewiesen.

Die Anwältin des Vaters der ermordeten Churscheda Sultonowa glaubt, dem jungen Angeklagten sei es einfach nur gelungen, bei den Geschworenen Mitleid zu erwecken. Ein Kind als Mörder zu überführen, brachten sie nicht übers Herz.

Symptomatisch für die Stimmung im Lande


In der Öffentlichkeit stieß das Urteil auf harsche Kritik. Vertreter der Staatsanwaltschaft kritisierten, die Geschworenen hätten nicht den Mut aufgebracht, den grausamen Tatsachen ins Auge zu sehen.

Doch die Wirklichkeit im heutigen Russland ist nun einmal so: Ein 14jähriger ist sehr wohl zu solch einem Mord fähig und unter Jugendlichen ist Rechtsradikalismus durchaus verbreitet. Ausländerfeindlichkeit und Fremdenhass sind in der von harten sozialen Problemen gebeutelten Gesellschaft tief verankert und spiegeln deren desolaten Zustand wider.

Es mangelt an Rechtsbewusstsein


Die Geschworenen als „Leute von der Straße“ ohne juristische Ausbildung tragen neben dem „gesunden Menschenverstand“ zwangsläufig auch derartige Einstellungen mit in den Gerichtssaal – und urteilen dementsprechend. Jura-Professor Wladimir Poludnjakow spricht von einer mangelnden Rechtskultur bei den russischen Geschworenen. Sie handeln so, wie sie es im normalen Leben machen würden und sind emotional sehr beeinflussbar. Kinder zu verurteilen, passe nicht in dieses Schema. Das noch recht neue Modell der Geschworenengerichte habe eben im heutigen Russland noch keine Tradition.

Im Land des G8-Gipfels gibt es keinen Rassismus


Ein interessantes Argument für die Absage der Geschworenen an rassistische Motive führt der Experte der Moskauer Helsinki-Gruppe Antuan Arakeljan an: „Der Mord kann im Vorfeld des G8-Gipfels nicht als nationalistisch motiviert anerkannt werden. Denn das würde einen Schatten auf das Image des ganzen Landes werfen.“

(-sb/.rufo)


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